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   VG Hamburg, 10.11.2009 - 2 K 136/09   

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https://dejure.org/2009,33099
VG Hamburg, 10.11.2009 - 2 K 136/09 (https://dejure.org/2009,33099)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2009 - 2 K 136/09 (https://dejure.org/2009,33099)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2009 - 2 K 136/09 (https://dejure.org/2009,33099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung: Studium der Rechtswissenschaft nach Baccalaureus Juris

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Hamburg, 23.01.2009 - 2 E 3329/08

    Ausbildungsförderung; Baccalaureus Juris als berufsqualifizierender Abschluss

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2009 - 2 K 136/09
    Auf einen Eilantrag der Klägerin hin hat das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 23. Januar 2009 (2 E 3329/08, juris) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Bescheide vom 24. November 2008 und 16. Dezember 2008 wieder hergestellt.

    Die erkennende Kammer hat ihre Zweifel diesbezüglich für die hier zugrundeliegende Ausgestaltung der Prüfungsordnung in dem vorangegangenen Eilverfahren deutlich gemacht (Beschl. v. 23. Januar 2009, 2 E 3329/08, juris; vgl. ferner Urt. v. 8. Oktober 2009, 2 K 340/08, n.v.).

  • VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08

    Ausbildungsförderung; Staatsexamen; Baccalaureus Juris

    Auszug aus VG Hamburg, 10.11.2009 - 2 K 136/09
    Die erkennende Kammer hat ihre Zweifel diesbezüglich für die hier zugrundeliegende Ausgestaltung der Prüfungsordnung in dem vorangegangenen Eilverfahren deutlich gemacht (Beschl. v. 23. Januar 2009, 2 E 3329/08, juris; vgl. ferner Urt. v. 8. Oktober 2009, 2 K 340/08, n.v.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 (5 B 78/06, juris) ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber bei der Einführung des § 7 Abs. 1a BAföG offenkundig nicht die Möglichkeit bedacht, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Baccalaureus-Abschluss bezogenen Magisterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt, sondern in einen auf den Abschluss des Staatsexamens bzw. der ersten Prüfung gerichteten Studiengang integriert (vgl. auch VG Hamburg, Urteil v. 8. Oktober 2009, 2 K 340/08).

  • VG Hamburg, 21.12.2011 - 2 K 838/10

    Förderungsfähigkeit eines Masterstudienganges in Großbritannien

    Ziel des § 7 Abs. 1 a BAföG ist es, die durch den sog. "Bologna-Prozess" angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durch Ausdifferenzierung von (grundständigen) Bachelor- bzw. Bakkalaureusstudiengängen und (darauf aufbauenden) Master- oder Magisterstudiengänge durch eine Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich zu unterstützen (BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006 - 5 B 78/06 - juris, Rn. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2006, 4 Bs 284/06, juris, Rn. 13, VG Hamburg, Urt. v. 10.11.2009, 2 K 136/09, juris, Rn. 18; vgl. BT-Drs. 13/10241, S. 1, 8).
  • VG Hamburg, 16.08.2012 - 2 K 412/11

    Ausbildungsförderung für Masterstudiengang, der auch einen Diplomabschluss

    Ziel des § 7 Abs. 1a BAföG ist es, die durch den sog. "Bologna-Prozess" angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durch Ausdifferenzierung von (grundständigen) Studiengängen und darauf aufbauenden Masterstudiengängen durch eine Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich zu unterstützen (BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006, 5 B 78/06, juris, Rn. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2006, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. v. 1.2.2012, a.a.O., Rn. 33, Urt. v. 10.11.2009, 2 K 136/09, juris, Rn. 18).
  • VG Hamburg, 01.02.2012 - 2 K 2143/08

    Förderung eines inländischen Masterstudienganges vor Abschluss des Studienganges,

    Ziel des § 7 Abs. 1 a BAföG ist es, die durch den sog. "Bologna-Prozess" angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durch Ausdifferenzierung von (grundständigen) Studiengängen und darauf aufbauenden Masterstudiengängen durch eine Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich zu unterstützen (BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006, 5 B 78/06, juris, Rn. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2006, a.a.O., VG Hamburg, Urt. v. 10.11.2009, 2 K 136/09, juris, Rn. 18).
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